Service

Störungen

Bei Notfällen, wie Stromausfall etc. wenden Sie sich bitte an:
EVU-Beratung AG, Störungsdienst unter Tel. Nr. 071 841 30 51 (Rückruf erfolgt innert 10 Minuten).

Hausinstallations­kontrollen

Der Eigentümer oder der von ihm bezeichnete Vertreter, muss dafür sorgen, dass die elektrischen Installationen ständig den grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit und für die Vermeidung von Störungen entsprechen.

Elektrische Niederspannungsanlagen müssen ein erstes Mal nach deren Erstellung und später in regelmässigen Abständen gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) kontrolliert werden. Verantwortlich für die Kontrolle und deren Nachweis ist der Eigentümer der Installation.

Die Elektra Egnach organisiert die periodischen Installationskontrollen und übernimmt deren Kosten.

Anschlussgesuche

Einer Bewilligung der Elektra bedürfen:

  • der Neuanschluss einer Liegenschaft sowie die Änderung oder die Erweiterung eines bestehenden Netzanschlusses.
  • der Anschluss von bewilligungspflichtigen Installationen und elektrischen Verbrauchern, insbesondere Anlagen, die Spannungseinbrüche oder Netzrückwirkungen aller Art (z.B. Überspannungen) verursachen können.
  • Neuinstallation von Wallboxen (auch Steckanschluss) >3.7 kW.
  • der Parallelbetrieb elektrischer Energieerzeugungsanlagen mit dem Verteilnetz der Elektra.
  • der Energiebezug für temporäre Zwecke (Baustellen, Ausstellungen, Festanlässe, etc.).

Dazu ist ein Anschlussgesuch einzureichen. Die entsprechenden Formulare finden Sie unter Downloads.

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